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Dachdeckerhandwerk:
Deutliches Plus bei Auszubildenden

Das Dachdeckerhandwerk kann sich auch in diesem Jahr über sehr gute Zahlen bei den Auszubildenden freuen. Gegen den allgemeinen Trend verzeichnet die Branche ein spürbares Plus: Im ersten Lehrjahr gibt es einen Anstieg von 5,2 %, über alle drei Lehrjahre hinweg sind es 1,2 % mehr Auszubildende als im Vorjahr. Besonders erfreulich ist auch der Zuwachs bei den weiblichen Azubis: 390 junge Frauen haben sich für den Beruf entschieden – 40 mehr als im Vorjahr.

Zukunftsberuf mit Perspektive
„Wir freuen uns sehr, dass wir im ersten Lehrjahr 3.105 junge Menschen für unser Handwerk begeistern konnten. Insgesamt sind nun 8.588 Dachdecker-Auszubildende dabei, die Zukunft des Bauens mitzugestalten“, so Rolf Fuhrmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Die Bandbreite der Aufgaben reicht dabei vom energetischen Sanieren von Dächern und Wänden über die Installation von Photovoltaik-Anlagen bis hin zum Ausbau von Dachgeschossen und der Erneuerung von Dachfenstern.

Attraktive Rahmenbedingungen für Azubis
Rolf Fuhrmann, der beim ZVDH auch für die Berufsbildung zuständig ist, nennt zahlreiche Gründe für die positiven Entwicklungen: „Unsere Berufsorganisation ist das ganze Jahr über aktiv. Auf Azubimessen, beim Girl’s Day, in Schulen und sogar schon in Kitas zeigen wir, was das Dachdeckerhandwerk alles bietet. Unsere Social-Media-Kampagnen und regelmäßige Berichterstattung in Print- und Onlinemedien tragen ebenfalls dazu bei, den Beruf bekannter zu machen.“ Ein weiteres wichtiges Argument sei die gestiegene Vergütung für Auszubildende: Ab Oktober 2025 erhalten Azubis im ersten Lehrjahr 1.000 Euro, im dritten Lehrjahr sogar 1.460 Euro. Und 2026 gebe es nochmal eine Erhöhung. „Damit liegen wir bei der Bezahlung in der Spitzengruppe“, betont Fuhrmann. Auf der Nachwuchswebseite www.dachdeckerdeinberuf.de können sich interessierte Jugendliche zudem umfassend informieren und direkt passende Ausbildungsbetriebe finden.

Innovative Technologien und Klimaschutz im Fokus
Das Dachdeckerhandwerk gilt längst als innovativ und modern – ein entscheidender Faktor für viele Berufseinsteiger. „Wir setzen auf neueste Technologien wie Drohnen oder modernes Baustellenmanagement. Auch Künstliche Intelligenz spielt in vielen Betrieben bereits eine Rolle“, erklärt ZVDH-Vizepräsident Jan Voges. Gerade das Dachdeckerhandwerk reagiere schnell auf Neuerungen und setze diese um. „Auch der Klimaschutz gewinnt bei der Berufswahl immer mehr an Bedeutung, denn viele junge Menschen möchten sinnstiftend arbeiten und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Im Dachdeckerhandwerk haben sie dazu die perfekte Gelegenheit. Wir sind ein zentraler Treiber für den Ausbau erneuerbarer Energien und spielen eine entscheidende Rolle beim Photovoltaik-Hochlauf“, so Voges weiter.

Ausbildung mit Zukunft
Schon 2016 wurde die Ausbildungsordnung aktualisiert und um den Schwerpunkt „Energietechnik an Dach und Wand“ erweitert. Seit 2024 gibt es zudem eine freiwillige Zusatzwoche in der überbetrieblichen Ausbildung, in der das Installieren von Photovoltaik-Anlagen mit unterschiedlichen Systemen intensiv geübt wird. „So stellen wir sicher, dass unsere Azubis bereits während der Ausbildung auf dem neuesten Stand sind und bestens auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden“, fasst Voges zusammen. Mit diesen positiven Entwicklungen zeigt das Dachdeckerhandwerk einmal mehr, dass es nicht nur ein traditionelles, sondern vor allem auch ein zukunftsorientiertes Gewerk ist, das jungen Menschen attraktive Perspektiven bietet.

Infos für Schüler und Schülerinnen

 

Azubizahlen (Stichtag 1.1.2025)

1. Lehrjahr: 3.105 // Plus 5,2 %
Alle 3 Lehrjahre: 8.588 // Plus 1,2 %
Weibliche Azubis: 390 // Plus 11,4 %

Die Ausbildungsvergütungen im Dachdeckerhandwerk

Seit 01.12.2024:

1. Ausbildungsjahr: 950,00 Euro

2. Ausbildungsjahr: 1.100,00 Euro

3. Ausbildungsjahr: 1.370,00 Euro

Ab 01.10.2025:

1. Ausbildungsjahr: 1.000,00 Euro

2. Ausbildungsjahr: 1.150,00 Euro

3. Ausbildungsjahr: 1.400,00 Euro

Ab 01.10.2026:

1. Ausbildungsjahr: 1.050,00 Euro

2. Ausbildungsjahr: 1.200,00 Euro


3. Ausbildungsjahr: 1.460,00 Euro

Tarifeinigung im Dachdeckerhandwerk: Mehr Lohn und Gehalt

Am 11. November 2024 fand in Wiesbaden die dritte Runde der Tarifverhandlungen über die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Dachdeckerhandwerk statt. In dieser dritten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifvertragspartner – der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerk (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) – auf einen zukunftsweisenden Tarifkompromiss verständigt.

Planungssicherheit für drei Jahre


Im Rahmen der Vereinbarung werden die Löhne und Gehälter ab dem 1. Dezember 2024 um 3,8 %, ab dem 1. Oktober 2025 um 2,7 % und ab 1. Oktober 2026 um weitere 3,4 % angehoben. Für die Monate Oktober und November 2024 gelten die bisherigen Löhne und Gehälter weiter, es handelt sich somit um sogenannte Nullmonate. Nach zwei ergebnislosen Verhandlungen im August und Oktober, markiert diese Einigung einen bedeutenden Schritt zur Planungssicherheit und Fairness für die Beschäftigten, Arbeitgeber und Auszubildenden im Dachdeckerhandwerk.

Auch Dachdecker-Azubis profitieren vom Tarifergebnis


Auch die Auszubildenden im Dachdeckerhandwerk können sich über mehr Geld freuen: Die Ausbildungsvergütungen werden ebenfalls schrittweise erhöht. Angesichts des hohen Wettbewerbsdrucks steigert die Erhöhung die Attraktivität des Dachdeckerberufs und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung. Auch hier gibt die dreijährige Laufzeit mehr Planungssicherheit.

 

Die Ausbildungsvergütungen werden wie folgt festgelegt:

Ab 01.12.2024:
1. Ausbildungsjahr:   950,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.100,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.370,00 Euro

Ab 01.10.2025:
1. Ausbildungsjahr: 1.000,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.150,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.400,00 Euro

Ab 01.10.2026:
1. Ausbildungsjahr: 1.050,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.200,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.460,00 Euro

Da die erste Stufe der Erhöhung der Ausbildungsvergütung erst zum 01. Dezember 2024 vereinbart wurde und die Monate Oktober und November 2024 als Nullmonate gelten, hat das in diesem Jahr keine Auswirkungen auf die anteilige 13. Ausbildungsvergütung.


Angleichung Ost-West beim 13. Monatseinkommen

Ab 2025 wird der Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen bundeseinheitlich auf 89 Stunden erhöht, was eine Angleichung zwischen West und Ost bedeutet. Für den Westen ergibt sich eine Anhebung um acht Stunden, für den Osten um 18 Stunden. Der SOKA-Beitragssatz für das 13. Monatseinkommen beträgt ab dem 1. März 2025 bundeseinheitlich 6,2 %. Teilansprüche aus dem 13. Monatseinkommen werden künftig unabhängig davon gewährt, ob der Arbeitnehmer auf eigene Veranlassung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist oder nicht.

 

Grünes Licht für Online-Ausbildungsplattform


Nach Jahren intensiver Verhandlungen über eine webbasierte Ausbildungsplattform, die die Azubis im Dachdeckerhandwerk bei der Bewältigung des Lernstoffs unterstützen soll, hat die IG BAU nun der Umsetzung zugestimmt. Zur Förderung der Berufsausbildung wird diese E-Learning-Plattform aus den Beitragsmitteln der SOKA-DACH aufgebaut. Beteiligt an der Umsetzung sind Vertreter und Vertreterinnen beider Parteien.

Anspruchsvolle Verhandlungen mit gutem Ergebnis


ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, erklärt: „Es waren anspruchsvolle Verhandlungen. Um so erfreulicher, dass es in der dritten Runde zu einem Kompromiss kam. Die getroffenen Vereinbarungen bieten den Unternehmen im Dachdeckerhandwerk eine wichtige Planungssicherheit, insbesondere durch die drei Stufen der Lohnerhöhungen. Auch für die Gewinnung neuer Fachkräfte setzen wir mit diesem Tarifabschluss ein starkes Signal: Durch die steigenden Ausbildungsvergütungen bleibt unser Handwerk für junge Menschen attraktiv und wettbewerbsfähig – vor allem im Vergleich zu benachbarten Branchen. Und mit der E-Learning-Plattform zeigen wir uns gut vorbereitet, allen Azubis im Dachdeckerhandwerk die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen.“ Auch das sei ein großer Wettbewerbsvorteil, so der Dachdeckerpräsident.

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Mayener Bildungszentrum bietet geprüften Betriebswirt (HwO) in Teilzeit an 

Gerade im Dachdeckerhandwerk ist es heutzutage entscheidend, neben technischem Know-how auch fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitzubringen, vor allem, wenn eine Funktion als Führungskraft oder Geschäftsführer eingenommen wird. Daher bietet das Bundesbildungszentrum des Deutschen Dachdeckerhandwerks (BBZ) in Mayen in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Koblenz einen neuen Teilzeit-Lehrgang zum "Geprüften Betriebswirt nach HwO" an. Der Kurs findet von Januar 2025 bis März 2026 am BBZ in Mayen statt.

Wertvolle Ergänzung unseres Weiterbildungsangebots

BBZ-Geschäftsführer Rolf Fuhrmann äußert sich zum neuen Teilzeitangebot: „Mit dem Teilzeitkurs zum ‚Geprüften Betriebswirt nach HwO‘ reagieren wir auf den Wunsch vieler Fachkräfte, berufliche Weiterbildung mit den Anforderungen des Arbeitsalltags besser zu vereinbaren. Dieser Kurs ermöglicht es den Teilnehmenden, sich in einem flexiblen Rahmen fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse anzueignen, ohne dabei längere berufliche Pausen einlegen zu müssen. Besonders erfreulich ist auch hier die enge Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Koblenz, die diesen Kurs zu einem wertvollen Angebot für die gesamte Branche macht. 

Auch Bernd Hammes, Geschäftsführer der Handwerkskammer Koblenz, betont: „Der gemeinsam entwickelte Teilzeitkurs ist eine wertvolle Ergänzung unseres Weiterbildungsangebots und wird sicherlich auf große Resonanz stoßen.“

Details zum Kurs

Der Abschluss "Geprüfter Betriebswirt (HwO)" ist im deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveaustufe 7 eingestuft und kann daher über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Dies ist auch nach einer vorherigen Förderung der Meisterausbildung möglich. Der Lehrgang setzt sich aus vier Bereichen zusammen: Unternehmensstrategie, Unternehmensführung, Personalmanagement und Innovationsmanagement. Hier muss im Rahmen einer Projektarbeit eine betriebswirtschaftlich komplexe Problemstellung dargestellt und ein Lösungsentwurf erstellt werden.  Zugelassen zum Kurs sind Personen, die eine Meisterprüfung in einem Handwerk erfolgreich abgelegt haben oder einen anerkannten Fortbildungsabschluss wie den "Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung" oder ähnliche Qualifikationen vorweisen können. Eine mindestens dreijährige Berufspraxis ist ebenfalls erforderlich.

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Branchenvereinbarung für sichere Installation von Photovoltaik-Anlagen wird um Klempner-Handwerk erweitert

ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk, Bild: G. CosciaZVDH-Präsident Dirk Bollwerk, Bild: G. Coscia
Im März 2024 unterzeichneten ZVDH, ZVEH, BG BAU und BG ETEM eine richtungsweisende Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaik-Dachanlagen. Dieser tritt nun auch der ZVSHK für das Klempner-Handwerk bei, um durch die festgelegten Verfahrensweisen Unternehmen und Beschäftigte im Klempner-Handwerk abzusichern, die Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf entsprechend hergestellten Metall-Dächern installieren.

Die Vereinbarung wurde ursprünglich vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), dem Zentralverband des Deutschen Dachdecker-handwerks (ZVDH) gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medien-erzeugnisse (BG ETEM) sowie der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ins Leben gerufen, um den Arbeitsschutz bei der Montage von Photovoltaik-Anlagen zu gewährleisten. Die erstmalige Unterzeichnung durch die initiierenden Verbände und Berufsgenossenschaften fand im März 2024 statt.

Schulungsanforderungen und Musterverträge

Bestandteile der Vereinbarung zur sicheren Installation von PV-Anlagen sind eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten, Muster für Nachunternehmerverträge für die Zusammenarbeit mit einem Elektrohandwerksunternehmen, das eine Verantwortliche Elektrofachkraft stellt, sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) für PV-Anlagen.

Die Teilnahme an der Fortbildung stellt die grundlegende Voraussetzung für elektrotechnische Arbeiten bei der Montage der Photovoltaik-Module dar. Der ZVSHK stellt sicher, dass die erforderlichen Schulungen angeboten werden und dass entsprechend über das Angebot informiert wird. Fortbildungskurse für das Klempner-Handwerk sollen zukünftig unter anderem in Kooperation mit den Bildungseinrichtungen der Elektrohandwerke angeboten werden.

ZVSHK-Präsident Michael Hilpert: „Klimafreundliche Heizungssysteme werden häufig in Kombination mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen eingebaut. Planung, Bau und Unterhaltung solcher Anlagen bilden die Kernkompetenz vieler SHK-Betriebe. Aus diesem Grund war uns wichtig, der Vereinbarung beizutreten und klarzustellen, dass die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren SHK-Betrieben oberste Priorität hat.“

ZVEH-Präsident Stefan Ehinger: „Die Vereinbarung definiert wichtige Sicherheitsstandards für die Installation von PV-Anlagen für die Betriebe im E-, Dachdecker- und nun auch Klempner-Handwerk. Die Elektrofachkraft eines Elektrohandwerksbetriebes unterstützt die Partnergewerke bei den elektrotechnischen Arbeiten an der elektrischen Anlage. Als Klimahandwerke stellen wir damit sicher, dass wir arbeitsteilig und damit effizient PV-Anlagen errichten und dass zugleich die Sicherheit beim PV-Rollout nicht zu kurz kommt.“

ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk ergänzt: „Die Installation von Photovoltaik-Anlagen wird durch die Vereinbarung sicherer. Wir begrüßen es, dass die Anforderungen nun in gleicher Weise auch für das Klempner-Handwerk gelten.“

Vor Gefahren wie Absturz und Strom schützen

„Photovoltaik-Anlagen werden meist an hochgelegenen Orten, wie Dachflächen, montiert. Dabei kommt es immer wieder zu schweren Absturzunfällen. Außerdem erzeugen die Module beim Lichteinfall unmittelbar Strom. Bei unsachgemäßem Umgang besteht das Risiko eines elektrischen Schlags“, erklärt Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM: „Darum ist es wichtig, dass die Installateurinnen und Installateure sich auskennen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen.“

Dazu Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU: „Die Vereinbarung sorgt dafür, dass für alle Gewerke derselbe Grundsatz gilt: Wer eine PV-Anlage aufs Dach bringen will, braucht eine Absturzsicherung. Arbeits- und Schutzgerüste sind dafür das Mittel der Wahl, denn sie bieten das höchste Maß an Sicherheit vor tiefen Abstürzen der Handwerkerinnen und Handwerker. Zugleich legt die Vereinbarung fest, dass auch Dachdecker- und Klempnerbetriebe elektrotechnische Arbeiten durchführen können, wenn sie im Vorfeld entsprechend geschult wurden.“
 

Kontakt:

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
Claudia Büttner

Pressesprecherin
Fritz-Reuter-Straße 1
50968 Köln
Telefon: +49 221-398038-12

E-Mail: cbuettner@dachdecker.de


Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)
Frank Ebisch

Pressesprecher
Rathausallee 6
53757 Sankt Augustin
Telefon: +49 2241 9299-114
E-Mail: f.ebisch@zvshk.de 

www.zvshk.de

 

Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
Maren Cornils

Pressesprecherin
Lilienthalallee 4
60487 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 247747-28

E-Mail: m.cornils@zveh.de


www.zveh.de

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Christian Sprotte

Pressesprecher, Stellv. Leiter der Abteilung Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: - 0)
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de

www.bgetem.de

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Katrin Lemcke-Kamrath

Pressestelle, Stabsabteilung Kommunikation
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Telefon: +49 30 85781-461
E-Mail: Katrin.Lemcke-Kamrath@bgbau.de

www.bgbau.de

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