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DATEN UND TIPPS FÜR ARBEITGEBER

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Beschäftigung
von Praktikanten

Pflichtpraktikum – Schülerbetriebs-

praktikum

Wie sieht

die Ausbildung aus?

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Wie sieht

die Ausbildung aus?

 

Praxistipps

Freiwilliges Praktikum (Orientierungspraktikum/Ferienpraktikum)

Wie sieht

die Ausbildung aus?

Durchführung des Praktikums

Beschäftigung von Praktikanten

Zielvorgabe eines Praktikums ist, den Praktikanten für den Beruf des Dachde- ckers zu begeistern. Je erfolgreicher ein Praktikum abläuft, desto größer ist die Chance, dass sich die Praktikanten für den Dachdeckerberuf und damit auch für den Praktikumsbetrieb als Ausbildungsbetrieb entscheiden. 

Definition und Abgrenzungen 
Ein Praktikum soll jungen Menschen einen Einblick in das Arbeits- und Berufsleben in einem Be- trieb geben. Ein Praktikant ist dabei nur vorübergehend im Betrieb beschäftigt, um einen ersten Einblick in die Arbeitswelt zu gewinnen und so den Beruf des Dachdeckers kennen zu lernen. Hierbei steht das Beobachten des Praktikanten im Vordergrund. In einem Praktikum findet keine systematische Ausbildung statt, es dient vielmehr zur Orientierung. Der Praktikant darf deshalb in keinem Fall produktiv in den Arbeitsablauf eingebunden sein, sondern soll zusätzlich im Be- trieb mitlaufen.
Für alle Praktika gilt: Es muss vor der Aufnahme der Praktikumstätigkeit ein schriftlicher Praktikumsvertrag abgeschlossen werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzli- chen Vertreter (im Regelfall die Erziehungsberechtigten) notwendig. Musterverträge sind im inter- nen Mitgliederbereich unter www.dachdecker.de hinterlegt. 

 

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Pflichtpraktikum – Schülerbetriebspraktikum

Das Schülerbetriebspraktikum ist als schulische Pflichtmaßnahme unmittelbar Bestandteil von Unterricht und Erziehung und damit ein Pflichtpraktikum. Das Schülerbetriebspraktikum beruht auf schulrechtlichen Bestimmungen, die jeweilige Ausgestaltung ist je nach Landesrecht und Schulordnung festgelegt. Es wird in den Klassen 8, 9, 10 und 11 durchgeführt. In Blockform dauert es zwischen einer und drei Wochen, alternativ kann es ein Tag pro Woche dauern. Im Rahmen des Praktikums wird der Betrieb von der betreuenden Lehrkraft besucht. Am Ende des Praktikums muss der Betrieb den Praktikanten bewerten und ein Zeugnis ausstellen.


Das Schülerbetriebspraktikum ist nicht vergütungspflichtig und es besteht kein Urlaubsanspruch. Wird kein Entgelt gezahlt, sind die Schüler während des Betriebsprak­ tikums automatisch beim Unfallversiche- rungsträger der Schule versichert. Es besteht in dem Fall weder eine Pflicht zur Meldung noch zur Entrichtung von Beiträgen zur Kranken­, Pflege­, Arbeitslosen­ und Renten­ versicherung sowie zur BG Bau. Dies gilt ebenso für die SOKA­DACH.

pflicht

Freiwilliges Praktikum (Orientierungspraktikum/Ferienpraktikum)

Freiwillige Praktika werden oftmals von Schülern während der schulfreien Zeit sowie nach Schul- beendigung absolviert. Um ein Ferienpraktikum zu machen, müssen die Schüler mindestens 15 Jahre alt sein, wobei das Praktikum bei Minderjährigen nicht länger als 4 Wochen oder 20 Arbeits- tage pro Jahr während der Schulferien dauern darf. Wie beim verpflichtenden Schülerbetriebs- praktikum beschrieben (siehe Schülerbetriebspraktikum) dürfen die Schüler nicht produktiv in den Arbeitsprozess einbezogen werden, ohne dass eine Vergütungspflicht entsteht.


Hinweis: Unter Beachtung der Tatsache, dass ein Praktikum allein der Orientie- rung dient, wird es in der Praxis schwierig, eine längere Praktikumszeit zu be- gründen. Bei freiwilligen Praktika nach Schulabschluss, die länger als 4 Wochen dauern besteht die Gefahr, dass hierbei von einer gewerblichen Tätigkeit aus­ gegangen wird mit folgenden Konsequenzen: Melde­ und Beitragspflicht zur SOKA­DACH, Pflicht einer angemessenen Vergütung, Sozialversicherungs- pflicht. Soll das freiwillige Praktikum beim über 18­Jährigen nach Abschluss der Schule gesetzlich mindestlohnfrei bleiben, so darf es im Voraus nicht auf länger als 3 Monate angelegt sein.


Wird das freiwillige Praktikum nach Beendigung der Schule absolviert (Praktika von mehr als 4 Wochen, Praktikant volljährig oder wirtschaftlicher Beitrag zum Betriebsergebnis), ergibt sich aus dem Berufsbildungsgesetz (§ 17 i.V.m. § 26 BBiG) ein Anspruch auf eine angemessene Vergü- tung, womit für Praktikanten mit produktivem Einsatz auf der Baustelle eine Pflicht zur Zahlung des tariflichen Mindestlohns ausgelöst wird. Ausgenommen davon sind Schulabgänger max. 50 Arbeitstage innerhalb des ersten Jahres nach Beendigung ihrer Schulausbildung.

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Einstiegsqualifizierung (EQ)

 

Einstiegsqualifizierungen sind berufsvorbereitende Praktika für Jugendliche, die keinen Zugang zu einer Ausbildung gefunden haben. Die Jugendlichen können sich beruflich orientieren und auf die betriebliche Ausbildung vorbereiten. Ziel des EQ ist der Einstieg der Jugendlichen in eine Berufsausbildung.


Die betriebliche Einstiegsqualifizierung beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine anschließende Übernahme in eine Ausbildung sollte angestrebt werden. Einstiegqualifizierungen werden durch die Agenturen für Arbeit finanziell gefördert. Hierzu ist eine unbedingte Kontaktaufnahme mit der zuständigen Agentur für Arbeit erforderlich.


Der Betrieb lernt die künftigen Auszubildenden und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennen. Er hat die Möglichkeit, den EQ­Teilnehmer praxisnah zur Ausbildung hinzuführen.

EQ ist besonders geeignet für:


• Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen.
• Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.

 

Mit den EQ­T-eilnehmenden wird ein EQ­Vertrag mit Vergütungspflicht nach § 26 BBiG abgeschlossen. Der Betrieb trägt die Sach­ und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag an die BG Bau.


Praktikum erfolgreich gestalten

Die Vergütung wird zwischen dem Betrieb und dem EQ­Teilnehmer vereinbart. Die Agentur für Arbeit (AA) oder das jeweilige Jobcenter (JC) erstattet dem Betrieb auf Antrag einen Zuschuss zur EQ­Vergütung bis zur Höhe von 231 Euro monatlich (Stand 08/2016).


EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Hierzu erhält der Arbeitgeber von der AA oder dem jeweiligen JC einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Für Teilnehmer können im Bedarfsfall ausbildungsbegleitende Hilfen gewährt werden, z.B. zusätzlicher Förderunterricht.


Falls für den EQ­Teilnehmer Berufsschulpflicht besteht, muss sie erfüllt werden. Hierbei ist der Besuch einer Fachklasse anzustreben, da dies die Übernahmechancen in eine Ausbildung erheblich verbessert. Die Förderung wird auch für Zeiten des Berufsschulunterrichts gezahlt. Auch für nicht mehr berufsschulpflichtige Teilnehmer ist der Besuch der Fachklasse anzustreben.

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Praxistipps

 

Ein erfolgreiches Praktikum besteht aus drei Phasen:
Der Vorbereitung, der Durchführung und der Nachbereitung.


Praktikum vorbereiten
Erstellen eines zeitlichen Ablaufplans. Wichtige Bausteine sollten sein:

  • Abschluss eines Praktikantenvertrags mit der Schule und/oder den Erziehungsberechtigten

  • Begrüßung, Vorstellung, Festlegung eines Begleiters

  • Betriebsbegehung

  • Evtl. Werkstatteinsatz

  • Auswahl/Festlegung der für das Praktikum vorgesehenen und geeigneten Baustellen

  • Evtl. Einblick in das Büro/Verwaltung

  • Präsentation ausgewählter fertiger Projekte des Betriebes

  • Schlussbesprechung, möglichst unter Einbindung der Schule und/oder Erziehungsberechtigen

 

Erstellung einer Praktikumsmappe/Ergänzung einer evtl. schulischen Praktikumsmappe.

Mögliche Inhalte können sein:
• Kontaktdaten
• Arbeitszeiten
• Verkehrsverbindungen
• Informationen zum Arbeits­ und Gesundheitsschutz, Unfallgefahren
• Praktikumsnachweis in Form von Tätigkeitsnachweisen analog Ausbildungsnachweisheften
• Informationen zum Dachdeckerberuf und zum Praktikumsbetrieb

 

Bereitstellung von erforderlichen Hilfsmitteln, zum Beispiel:
• Gliedermaßstab, Bleistift,
• Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Arbeitshandschuhe
• Sonnenschutzmitteln


Information, Motivation und Sensibilisierung der Belegschaft

praxistipps

Durchführung des Praktikums

 

  • Begrüßung und Vorstellung des Teams

  • Beobachtung der einzelnen aufeinanderfolgenden Arbeitsschritte auf der Baustelle/Werkstatt

  • Kennenlernen von verschiedenen Tätigkeitsbereichen/Werkstoffen/Fertigungstechniken wie zum Beispiel Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen 

  • Einfache Arbeitsaufgaben und Übungen möglichst ohne dauerhaft in den Produktionsprozess eingebunden zu sein; Herstellung von einfachen Werkstücken, die sich insbesondere zur Mitnahme eignen (z.B. Schieferuntersetzer, Zinkrinne als Blumenkasten

  • Fotografische Dokumentation für Praktikumsmappe

  • Regelmäßige Gespräche/Rückmeldungen mit dem Praktikanten und evtl. Begleiter

  • Kontaktpflege mit der Schule und den Erziehungsberechtigten Beurteilung des Praktikums

  • durch den Praktikanten

  • durch den Ausbildungsbetrieb Die Beurteilung kann mit Hilfe der im Anhang befindlichen Checklisten erfolgen.

  • Schriftliche Beurteilung des Praktikums/Praktikanten, möglichst in Zeugnisform und mit einem Zertifikat.

  • Evtl. Überreichung eines Erinnerungsgeschenks Nachbereitung des Praktikums Bei einem erfolgreichen Praktikum und Einstellungswunsch des Ausbildungsbetriebes ist eine kontinuierliche Kontaktpflege nach dem Praktikum erforderlich, evtl. auch unter Nutzung sozialer Medien.
     

  • Angebot eines Ausbildungsplatzes

  • Einladungen zu bestimmten betrieblichen Veranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür/Sommerfest).

  • Angebot eines Ferienjobs

  • Zusendung Geburtstagsgrüße

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